Der Sinn von Hausaufgaben soll sein, dass man das Gelernte zu Hause nicht sofort aus dem Gedächtnis verliert, sondern sich auch nach der Schule noch mal mit dem Thema beschäftigt. Das heißt, es geht darum, zu Hause noch einmal mit dem Stoff in Kontakt zu kommen. Außerdem werden Hausaufgaben von Lehrern gerne für Aufgaben, die sich im Unterricht nur schwer durchführen lassen (wie zum Beispiel Recherche oder lange Texte), genutzt.
Zumindest wenn es um das reine Wiederauffrischen geht, ist es eigentlich Geschmacksache: Mag man es lieber, wenn der Lehrer eine klare Aufgabenstellung gibt und man diese einfach erfüllen muss oder ist man so selbstständig, alles Nötige vor dem nächsten Unterricht zu wiederholen? Denn das sind die beiden Möglichkeiten die man hat – tatsächlich sollte jeder wissen, dass man mit der dritten Möglichkeit – nichts tun – nicht besonders weit kommt.
Übrigens: Wenn der Lehrer sich für die Version entscheidet, den Schülern vorzuschreiben, was sie zur Wiederholung zu tun haben, dann ist man als Schüler laut dem Schulgesetz §42 Artikel 3 dazu verpflichtet, die Hausaufgaben zu machen – genau, wie man als Schüler auch die Pflicht hat “daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.” Allerdings steht dort nicht, wie genau diese “Mitarbeit” aussehen soll…